Mittwoch, 6. Juli 2011

Hilfe

Hallo ihr Lieben,

ich brauchte eure Hilfe, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Wir haben beim Einzug in unser altes Haus eine Kation von 1600€ hinterlegt.

Ende Mai hatten wir dann die Übergabe mit Übergabeprotokoll, wir sind jedes Zimmer mit dem Vermieter durch es gab keine Mängel das wurde auch schriftlich festgehalten und von beiden Unterschrieben.

2Wochen später hat er sich nochmal gemeldet und meinte da wären doch noch Mängel ein massiver Kratzer im Parkett, wir sind uns 1000% sicher das da kein Kratzer war. Er meinte auch er habe den Kratzer gleich beseitigen lassen und die Rechnung müssen wir jetzt tragen.

Jetzt hat er uns von der Kaution (1600€) nur noch 1224€ zurück übewiesen, ist das Rechtens?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin so wütend.

Liebe Grüße Vio

7 Kommentare:

  1. Huhu,

    niemals! Wenn der Vermieter das Haus mit Euch abgenommen habt und Ihr das schriftlich habt, dann kann er gar nix machen!

    Außerdem darf er ohne mit Euch Rücksprache zu halten, nicht gleich eigenmächtig werden.

    Seid Ihr im Mieterrechtbund? Man kann sich da auch telefonisch beraten lassen. Also darauf würde ich es ankommen lassen und mir auf alle Fälle einen Anwalt einschalten!

    Wünsche Dir, Euch viel Erfolg...
    Sag mal Bescheid, wie es ausging!

    Lieben Gruß
    Viola

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  2. Wenn das rechtens wär könnte man sich ja die Übergabe mit Protokoll sparen!!! Das ist wirklich dreist.

    Zitat:

    Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind.
    Unzulässig ist es von einem Vermieter, im Fall nachträglich bemerkter Mängel, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier dient Ihnen das Übergabeprotokoll als Absicherung. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.

    Das hab ich von hier:
    http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietkaution/mietkaution_ratg02/index.jsp

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  3. Also ich bin auch der Meinung das der Vermieter das aus eigener Tasche zahlen muss. Wofür habt ihr schließlich das Übergabeprotokoll gemacht wo er ja auch unterschrieben hat dafür, dass er mit dem Zustand des Hauses zufrieden ist?
    Also ich würd´s auch über nen Anwalt machen oder Mieterschutzbund o.ä.

    Hoffe dass ihr das Geld wieder bekommt!

    GLG
    Susi

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  4. Nee, das ist nicht rechtens. Guck mal hier:
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm
    Alles ein bisschen verwirrend, aber im Endeffekt würde ich den Vermieter jetzt schriftlich auffordern, den Restbetrag auszuzahlen und ihm eine Frist dafür setzen. Zahlt er nicht, würde ich einen Anwalt oder den Mieterbund einschalten.
    Er kann nicht einfach irgendetwas reparieren lassen, was im Protokoll nicht drinsteht. Er kann gar nichts mehr geltend machen, wenn es im Protokoll alles OK ist, egal, ob der Kratzer schon da war oder nicht. Außer vielleicht, wenn ihr ihn mutwillig getäuscht hättet und irgend etwas absichtlich vertuscht hättet. Aber das müsste er dann auch beweisen. Kann er ja nun sowieso nicht mehr, wo er den angeblichen Mangel behoben hat. Selbst wenn der Mangel lt. Protokoll schon bestanden hätte, hätte er euch ne Frist setzen müssen, zur Mängelbeseitigung. Erst wenn ihr das nicht getan hättet, hätte er selbst jemanden beauftragen dürfen und den Betrag von der Kaution absetzen dürfen. Er hätte höchstens den Anspruch einen Teilbetrag zunächst einzubehalten und abzuwarten, ob noch eine Nebenkostenabrechnung kommt, die er davon abziehen könnte. Aber sowas, was er da jetzt macht, geht nicht. Lasst es euch bloß nicht gefallen.
    LG LeNa

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  5. Ihr habt doch das Protokoll, in dem steht, daß es keine Mängel gab. Also müßt ihr auch nix zahlen.
    Seit ihr rechtsschutzversichert oder im Mieterbund? Dann holt Euch dort Hilfe.

    Gela

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  6. Nein kann er nicht.. Geht zum Anwalt.. Ihr seit im Recht..

    Es ist richtig was Alexandra geschrieben hat..

    Ärgerlich so etwas :( ..

    Aber reg Dich nicht auf, es wird sich alles klären, denn ihr seit im Recht..

    Herzliche Grüße, Ela

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  7. Hab die gleich Sticki wie Du, was meinst Du mit Programm? Bin blutige Anfängerin auf dem Gebiet. Dieses Blümchen ist eines von den bereits auf der Maschine gespeicherten Motiven. Beim Kauf war noch PE-Design Lite mit dabei. Damit hab ich mich aber noch nicht beschäftigt :o)).

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